K.o.-Mittel, Drogen- und Alkoholtests für Behörden, Gerichte und den Führerschein – Was ist zu beachten?
Probenahme für die Fahreignungsdiagnostik und in anderen forensischen Fällen.
Drogen, Alkohol, K.o.-Tropfen?
Wie Proben zu Beweismitteln werden
Interview mit Herrn Prof. Mußhoff:
Ob ein Mensch es schafft, abstinent zu sein oder weiterhin Drogen oder Alkohol konsumiert – das spielt in mancher Hinsicht eine wichtige Rolle: Die Ergebnisse entscheiden darüber, ob jemand sich wieder um einen Führerschein bemühen oder gar seine Kinder (bei Suchtproblemen) wiedersehen darf. Eine zentrale Rolle kommt in diesem Zusammenhang der forensischen Toxikologie zu, mit der Ärzte mit Zusatzqualifikation für Probennahmen zusammenarbeiten. Professor Frank Mußhoff, Geschäftsführer des Forensisch Toxikologischen Centrums (FTC) München, erklärt, worauf es beim Beurteilen von Haar- oder Urinproben ankommt – auch im Hinblick auf die Teillegalisierung von Cannabis. Er leitet dazu Fortbildungen innerhalb der Ärztlichen Akademie der Ärztekammer Nordrhein.
Was sind die zentralen Aufgaben der forensischen Toxikologie?
Mußhoff: Wir liefern mit unseren Analysen und Untersuchungen die Ergebnisse zu Proben, die im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen genommen wurden. Diese umfassen zum Beispiel das komplette Spektrum der von uns so genannten „Polizeiproben“. Mit deren Hilfe wird unter anderem festgestellt, ob jemand im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden hat. Auch wird beurteilt, inwiefern er aufgrund einer Drogenwirkung strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Darüber hinaus können wir in unseren hoch spezialisierten Laboren herausfinden, ob ein Mensch mithilfe von KO-Mitteln sediert wurde. Und wir untersuchen Leichenproben – anhand von Körperflüssigkeiten und Organteilen lässt sich etwa ermitteln, ob der oder die Verstorbene vergiftet wurde.
Welche Herausforderungen bringt Ihre Arbeit mit sich?
Mußhoff: Es gibt bestimmte Regelungen, eine Art Programmablauf, der bei der Entnahme von Proben bei Lebenden beachtet werden muss. Häufig müssen wir herausfinden, ob jemand, der unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aufgefallen ist, inzwischen abstinent ist. Das muss er nach einiger Zeit belegen, um zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zugelassen zu werden. Aber z.B. auch in Sorgerechtsfällen ist eine Abstinenzüberprüfung wichtig. Zum Beispiel, wenn es zu entscheiden gilt, ob Mütter oder Väter ihre Kinder weiterhin sehen dürfen.
Wir können mithilfe einer Analyse der Haare oder einer Urinprobe überprüfen, ob oder in welchem Umfang sie noch konsumieren. Eine Probenahme muss innerhalb eines Tages geschehen, damit sich entsprechende Substanzen noch im Urin feststellen lassen. Außerdem ist es wichtig, dass eine solche Probe unter Aufsicht abgegeben wird – um zu kontrollieren, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Bei den Haaren geht es um die Zentimeter, die analysiert werden, jeder Zentimeter entspricht einem Monat – und darum, dass Färben das Ergebnis verfälschen kann.
Wie kann die Fortbildung unterstützen?
Mußhoff: Sie hilft dabei, Antworten auf die vielen Fragen zu finden, die sich bei Drogentests und beim Überprüfen des Alkoholkonsums mit forensischen Hintergrund stellen. Zum Beispiel: Was ist bei welcher Fragestellung besser geeignet, Blut, Urin oder sogar Haare? Welche Aussagekraft haben Tests?
Wie lange sind welche Drogen im Untersuchungsmaterial nachweisbar? Hinzu kommt: Im Zusammenhang mit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich vieles verändert, die Fachgesellschaften haben sich dazu Gedanken gemacht und im Herbst 2025 sollen neue Richtlinien für Untersuchungen im Bereich der Fahreignung erscheinen. Die Regelungen, die daraus folgen, stelle ich in meiner Fortbildung beim Kongress ä25 vor (nähere Infos siehe Kasten).
Wem empfehlen Sie besonders, sich mit dem Thema vertraut zu machen?
Mußhoff: Ich richte mich vorwiegend an Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal, also Gruppen, die sich mit der Probennahme befassen und gegebenenfalls Abszinenzkontrollprogramme durchführen wollen. Dafür ist eine Zusatzqualifikation notwendig, für die ich im November 2025 eine Fortbildung anbiete. Im nächsten Schritt wird auch medizinisches Personal in diesem Bereich weitergebildet.
Info
Mehr Informationen zu den Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von Professor Frank Mußhoff finden Sie rechts bzw. unten.
Das Interview hat Natascha Plankermann geführt.