Advance Care Planning: Patientenverfügung 2.0
Fortbildung zur Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten zur Supervision von ACP-Gesprächsbegleitern
Was ist Advance Care Planning, kurz ACP?
ACP ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patienten durch spezifisch qualifiziertes meist nicht-ärztliches Personal (ACP-Gesprächsbegleiter) befähigt werden, ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln, zu artikulieren und zu erörtern sowie auf geeigneten, eigens für ACP entwickelten Formularen (Patientenverfügung inklusive Notfallfestlegung) aussagekräftig und valide zu dokumentieren. Wo Patienten dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig sind, erhalten ihre Vertretenden (Bevollmächtigte oder Betreuende) ein entsprechendes Angebot zur gemeinsamen Ermittlung und Dokumentation des (mutmaßlichen) Patientenwillens hinsichtlich künftiger Behandlungen in medizinischen Krisensituationen.
In Einrichtungen der stationären Seniorenpflege sowie der Eingliederungshilfe, die sich für die Einführung von ACP entscheiden, ist die Vergütung sowohl der ACP-Gesprächsbegleitenden als auch der ärztlichen Beteiligung am Gesprächsprozess (EBM-GOP 37400) gemäß § 132g SGB V (Hospiz- und Palliativgesetz 2015) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
ACP gewinnt für Ärztinnen und Ärzte zunehmend an Bedeutung. Sie unterstützen die ACP-Gesprächsbegleitenden und Patienten mit ihrem ärztlichen Fachwissen (wie der Kenntnis um den aktuellen Gesundheitszustand der vorausplanenden Person sowie um ihre prognostischen Aussichten bei bestimmten Komplikationen), aber auch mit ihren psychosozialen Kenntnissen der Patienten. Durch die qualifizierte Gesprächsführung der ACP-Gesprächsbegleitenden in Verbindung mit der -ärztlichen Supervision kann gewährleistet werden, dass Festlegungen für künftige Behandlungen gemäß dem (mutmaßlichen) Patientenwillen im Rahmen der medizinischen Indikation (also des medizinisch Vertretbaren) entstehen und, falls gewünscht, auf individuellen Vorausverfügungen so dokumentiert werden, dass sie in einer gesundheitlichen Krise handlungsleitend sind – auch im Notfall.

Dieses Fortbildungsangebot wird in Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) durchgeführt. Die Termine der BLÄK finden Sie hier:
Bayerische Landesärztekammer - Standard Customer Portal
Aufbau des Kurses
Inhalte
- Bisherige Herangehensweise an Patientenverfügungen und warum diese häufig nicht zu handlungsleitenden, belastbaren Festlegungen für den Krisenfall führt
- Einführung in das neue Konzept Advance Care Planning (ACP)
- Verankerung von ACP im § 132 g SGB V („Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“)
- Rollen, Aufgaben und Nutzen für Ärzte in der supervidierenden Rolle von ACP-Gesprächsbegleiter:innen, die nach den Standards der ACP Deutschland ausgebildet wurden
- Einführung in die ersten beiden Abschnitte des Vorausplanungsgesprächs mit einwilligungsfähigen Personen:
- Standortbestimmung zur Therapiezielklärung / Einstellungen zu Leben, Sterben und schwerer Erkrankung
- Festlegungen für den Notfall (FeNo)
Ziele
Nach dieser Fortbildung haben Sie einen Überblick über das regionale Konzept Advance Care Planning/Behandlung im Voraus Planen und dessen Vorteile für Sie. Dieses Konzept wird in Deutschland unter anderem im Rahmen des § 132 g SGB V „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ bereits jetzt etabliert und refinanziert. Kooperierende Hausärzte rechnen die GOP 37400 ab. Sie werden die neuartigen (meist nicht-ärztlich durchgeführten) Gespräche zu Vorausverfügungen kennenlernen, einordnen und für das 4-Augen-Prinzip mit den Gesprächsbegleiter:innen supervidieren können. Hierbei wird im ersten Teil der Schulung ein Fokus auf die kommunikativherausfordernde Standortbestimmung zur Therapiezielklärung (Einstellungen zu Leben, schwerer Erkrankung und Sterben) als Grundlage für die weiteren medizinischen Festlegungen sowie auf die medizinisch-brisante Ärztliche Anordnung für den Notfall (ÄNo) gelegt.
Termine
Die aktuell angebotenen Termine finden Sie unter "verfügbare Termine".
Sollte das gewünschte Modul derzeit nicht aufgeführt sein oder der Termin passt Ihnen zeitlich nicht, nutzen Sie gerne die Interessentenliste, um über die nächsten Termine direkt informiert zu werden.
Inhalte
- Vorausplanung mit einer vertretenden Person (Betreuende/Bevollmächtigte)
- Rechtlicher Hintergrund und Legitimation
- Aufbau der Vertreterdokumentation
- Herausforderungen in der Vorausplanung mit den Vertretenden
Termine
Die aktuell angebotenen Termine finden Sie unter "verfügbare Termine".
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Voraussetzung
Teilnahme an Modul 1
Wissenschafliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten
Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
Mehr Informationen zum Konzept Advance Care Planning finden Sie auf der Homepage der Fachgesellschaft ACP Deutschland e.V. unter www.advancecareplanning.de.
Integrierte Notfallplanung für mehr Handlungssicherheit in der Notfallmedizin
Patientenverfügungen erweisen sich in akuten Notfallsituationen regelmäßig als nicht belastbar: Dokumente sind nicht verfügbar, zu unspezifisch formuliert oder beziehen sich auf prognostisch infauste Situationen. Die Integrierte Notfallplanung (INP) gewährleistet eine qualifizierte Vorausplanung für lebensbedrohliche Krisensituationen mit offener Prognose.*
von Jürgen in der Schmitten, Eva Diehl-Wiesenecker, Stephan Rixen, Georg Marckmann, Berend Feddersen
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in medizinischen Behandlungsfragen ist im deutschen Recht umfassend verankert. Behandlungen ohne die aktuelle, zuvor erklärte oder mutmaßliche Einwilligung stellen rechtlich eine Körperverletzung dar. Für Situationen fehlender Einwilligungsfähigkeit ermöglicht die Patientenverfügung eine vorausschauende Festlegung des Behandlungswillens (§ 1827, Abs. 1 BGB). Die meisten Patientenverfügungsformulare beschränken sich jedoch auf Extremszenarien wie das Wachkoma sowie auf gesichert todesnahe Zustände. Sie können damit im Wesentlichen nur bestätigen, was aufgrund einer (nahezu) infausten Prognose ohnehin medizinisch geboten (oder naheliegend) ist.
Akute medizinische Krisen sind dagegen häufig durch prognostische Unsicherheit geprägt, etwa bei schweren Infektionen, akuten kardialen Dekompensationen oder neurologischen Notfällen. Für solche Situationen bieten herkömmliche Patientenverfügungen meist keine konkrete Orientierung und sind daher in der Notfallmedizin nur selten handlungsleitend.
Advance Care Planning (ACP) ist ein strukturiertes Konzept der gesundheitlichen Vorausplanung mit dem Ziel, den Behandlungswillen der Betroffenen für mögliche zukünftige Behandlungssituationen mit Entscheidungsunfähigkeit systematisch zu ermitteln und seine Umsetzung im Ernstfall sicherzustellen. Im Zentrum steht ein qualifizierter Gesprächsprozess, in dem Patienten gemeinsam mit geschulten Gesprächsbegleitern ihre Werte, Präferenzen und Therapieziele reflektieren. Angehörige, rechtliche Vertreter und der behandelnde Arzt werden einbezogen. Die Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert, sodass sie im medizinischen Alltag schnell verfügbar und umsetzbar sind.
Darüber hinaus umfasst ACP eine Organisationsentwicklung sowie eine regionale Implementierung, damit relevante Akteure des Gesundheitswesens wie Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Krankenhäuser den vorausverfügten Willen umsetzen können.
Ein zentraler Bestandteil von ACP ist die Vorausplanung für akute lebensbedrohliche Krisensituationen. Für deren Dokumentation wurde die Integrierte Notfallplanung (INP) entwickelt. Sie verbindet eine strukturierte Therapiezielklärung mit einer konkreten Festlegung für den Notfall und kann damit auch herkömmliche Patientenverfügungen ergänzen. Die Vorausplanung mittels einer INP ist in medizinischen Notfällen hochwirksam und daher regelmäßig sowie aus gegebenem Anlass zu aktualisieren, um ihre Validität zu gewährleisten.
Im ersten Schritt der Erstellung einer INP sind die grundlegenden Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben zu klären. In einem strukturierten Gespräch wird erarbeitet, welche Bedeutung ein Weiterleben für die vorausplanende Person hat, wie sie auf ein mögliches Ende ihres Lebens blickt und ob in gesundheitlichen Krisen medizinische Maßnahmen mit dem Ziel der Lebenserhaltung prinzipiell willkommen sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zustände zu benennen, die für die Person eine Grenze darstellen, ab der lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr gewünscht sind (Abbildung 1a).
Auf dieser Grundlage werden konkrete notfallrelevante Behandlungspräferenzen auf dem Formular „Festlegung für den Notfall“ (FeNo) dokumentiert. Diese Festlegung lässt unmissverständlich erkennen, welche ausgewählten Maßnahmen mit dem Ziel der Lebenserhaltung im Fall einer mit Einwilligungsunfähigkeit einhergehenden gesundheitlichen Krise kategorisch abgelehnt werden.
In der FeNo werden drei Kategorien der Behandlungspräferenz unterschieden (Abbildung 1b). Bei Bejahung einer „uneingeschränkten Lebenserhaltung“ sollen alle medizinisch indizierten Maßnahmen durchgeführt werden, was dem akutmedizinischen Standardvorgehen entspricht (FeNo A). In der Kategorie „Lebenserhaltung mit Einschränkungen“ wird das Behandlungsziel der Lebenserhaltung grundsätzlich bejaht, die dafür akzeptierten Maßnahmen werden jedoch explizit begrenzt (FeNo B0–B3). In der Kategorie „Linderung, nicht Lebenserhaltung“ steht die palliative Symptomkontrolle im Vordergrund (FeNo C).
Durch diese klare Struktur können Behandlungsteams im Notfall das Therapieziel rasch erkennen und entsprechend handeln. Die dringend empfohlenen Unterschriften von ACP-Gesprächsbegleiter, vertretungsberechtigter Person und behandelndem Arzt erhöhen die Validität und Verlässlichkeit der „Festlegung für den Notfall“.
Therapiezielklärung und speziell die Dokumentation der „Festlegung für den Notfall“ sollte ausschließlich durch spezifisch ACP-qualifiziertes Gesundheitsfachpersonal durchgeführt werden; andernfalls besteht ein erhebliches Risiko für Behandlungen, die aufgrund von Missverständnissen, Irrtümern oder vorschnellen Festlegungen nicht konsistent mit den Behandlungspräferenzen der Person sind.
Umsetzung im Notfall
Die unterschriebene „Festlegung für den Notfall“ ist rechtlich eine Patientenverfügung im Sinne von § 1827, Abs. 1 BGB. Für nicht mehr selbst entscheidungsfähige Personen kann der (mutmaßliche) Behandlungswille für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen im Rahmen eines ACP-Prozesses mit dem rechtlichen Vertreter eruiert und auf der FeNo dokumentiert werden.
Liegt im Notfall eine korrekt ausgefüllte und unterschriebene FeNo vor, so ist sie unabhängig von der Berufsgruppe für alle an der Versorgung Beteiligten verbindlich.
Fallbeispiele
Ein 83-jähriger Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit globaler Herzinsuffizienz (NYHA III) wird nachts mit Atemnot und Bewusstseinseintrübung aufgefunden. Eine vor 15 Jahren unterzeichnete Patientenverfügung liegt vor, enthält jedoch für die aktuelle Krisensituation keine relevanten Festlegungen. So erfolgt eine Notfalltherapie mit Transport ins Krankenhaus und späterer intensivmedizinischer Behandlung einschließlich Reanimation und künstlicher Beatmung, in deren Verlauf der Patient schließlich verstirbt. Die Angehörigen äußern anschließend Zweifel, ob diese Behandlung dem Willen des Patienten entsprochen habe, und sind in der Folge psychisch belastet.
Bei einem anderen Bewohner mit gleicher Symptomatik liegt eine im Vorjahr aktualisierte INP vor (Abb. 1a). Aus der individuellen Therapiezielklärung wird deutlich, dass die Medizin mit begrenzten Mitteln noch dazu beitragen darf, sein Leben zu erhalten. Konkret hat der Bewohner eine stationäre Einweisung mit dem Ziel der Lebenserhaltung kategorisch abgelehnt, lebenserhaltenden Maßnahmen aber zugestimmt, soweit sie in der Einrichtung durchgeführt werden können (FeNo B3, Abb 1b). Der Notarzt behandelt ein akutes Lungenödem medikamentös vor Ort; der Patient stabilisiert sich und kann entsprechend seinem zuvor festgelegten Willen in der Einrichtung verbleiben. Wenige Wochen später verstirbt er an einer Pneumonie, die initial mit einem Antibiotikum sowie symptomlindernd behandelt wurde.
Der Vergleich verdeutlicht, dass eine strukturierte Notfallvorausplanung die Umsetzung des Patientenwillens erleichtert sowie Angehörige und Behandlungsteams in Notfallsituationen entlastet. Die dokumentierten Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben vermitteln ein umfassenderes Bild der Person und ihrer Wertvorstellungen und sichern die Verlässlichkeit der Festlegungen.
Professor Dr. Jürgen in der Schmitten, Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Essen
Dr. Eva Diehl-Wiesenecker, Zentrale Notaufnahme, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Freie Universität und Humboldt Universität zu Berlin; Klinik für Palliativmedizin, Medizinische Fakultät, Universität Augsburg
Professor Dr. jur. Stephan Rixen, Institut für Staatsrecht und Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens der Universität zu Köln
Professor Dr. Georg Marckmann, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU München
Professor Dr. Dr. Berend Feddersen, Klinik für Palliativmedizin, LMU München
*Gekürzte Fassung eines im April 2026 im Bayerischen Ärzteblatt erschienenen Beitrags.
Die Akademie der Ärztekammer Nordrhein bietet Onlinekurse für Ärzte zur ACP-Qualifizierung an (www.akademie-nordrhein.de/advance-care-planning-patientenverfuegung). Weitere Informationen und Qualifizierungsangebote finden sich unter www.advancecareplanning.de.


