Patientenverfügung
Advance Care Planning (ACP)
In Einrichtungen der stationären Seniorenpflege sowie der Eingliederungshilfe, die sich für die Einführung von ACP entscheiden, ist die Vergütung sowohl der ACP-Gesprächsbegleitenden als auch der ärztlichen Beteiligung am Gesprächsprozess (EBM-GOP 37400) gemäß § 132g SGB V (Hospiz- und Palliativgesetz 2015) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
ACP gewinnt für Ärztinnen und Ärzte zunehmend an Bedeutung. Sie unterstützen die ACP-Gesprächsbegleitenden und Patienten mit ihrem ärztlichen Fachwissen (wie der Kenntnis um den aktuellen Gesundheitszustand der vorausplanenden Person sowie um ihre prognostischen Aussichten bei bestimmten Komplikationen), aber auch mit ihren psychosozialen Kenntnissen der Patienten. Durch die qualifizierte Gesprächsführung der ACP-Gesprächsbegleitenden in Verbindung mit der -ärztlichen Supervision kann gewährleistet werden, dass Festlegungen für künftige Behandlungen gemäß dem (mutmaßlichen) Patientenwillen im Rahmen der medizinischen Indikation (also des medizinisch Vertretbaren) entstehen und, falls gewünscht, auf individuellen Vorausverfügungen so dokumentiert werden, dass sie in einer gesundheitlichen Krise handlungsleitend sind – auch im Notfall.
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Alles, was Sie wissen müssen
Die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind von großer Bedeutung, wenn es um die Selbstbestimmung eines Patienten in medizinischen und rechtlichen Belangen geht. Eine Patientenverfügung ermöglicht es, den eigenen Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen festzulegen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte dieser Dokumente beleuchtet und erklärt, wie sie erstellt werden können.
Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie wichtig?
Definition und Bedeutung der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem ein Patient festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Diese Verfügung tritt in Kraft, wenn der Patient oder die Patientin nicht mehr in der Lage ist, selbst über die notwendigen Eingriffe zu entscheiden. Die Bedeutung einer Patientenverfügung liegt darin, dass sie den Willen des Patienten verbindlich festhält und somit sicherstellt, dass die Behandlung den eigenen Vorstellungen entspricht.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer Patientenverfügung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Um rechtlich gültig zu sein, muss die Patientenverfügung schriftlich formuliert und eigenhändig unterschrieben sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Wille des Patienten klar und deutlich zum Ausdruck kommt und die Verfügung spezifische Situationen und medizinische Maßnahmen beschreibt. Eine verbindliche Patientenverfügung bedarf keiner notariellen Beglaubigung, jedoch kann eine Beratung durch einen medizinischen oder rechtlichen Experten hilfreich sein.
Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Während die Patientenverfügung konkrete Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen trifft, regelt die Vorsorgevollmacht die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Eine Betreuungsverfügung hingegen benennt eine Person, die im Bedarfsfall als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll. Diese Dokumente ergänzen sich gegenseitig und stellen sicher, dass sowohl medizinische als auch rechtliche Belange im Sinne des Patienten geregelt sind.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung
Die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Zunächst sollte man sich über die eigenen Werte und Vorstellungen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen klar werden. Im nächsten Schritt ist es ratsam, Informationen über mögliche medizinische Szenarien einzuholen. Danach kann die schriftliche Formulierung der Patientenverfügung erfolgen. Wichtig ist es, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit sie stets die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation widerspiegelt.
Welche Informationen sollten enthalten sein?
Eine Patientenverfügung sollte detaillierte Informationen über die gewünschten und abgelehnten medizinischen Maßnahmen enthalten. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung und Beatmung. Zudem sollten Angaben zur Schmerzbehandlung und palliativmedizinischen Versorgung gemacht werden. Es ist auch sinnvoll, persönliche Wünsche hinsichtlich des Aufenthaltsortes (z.B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Zuhause) festzuhalten. Diese Festlegungen in einer Patientenverfügung helfen dem behandelnden Arzt, den mutmaßlichen Patientenwillen zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Tipps zur schriftlichen Formulierung und Ausdruck
Bei der schriftlichen Formulierung einer Patientenverfügung ist es wichtig, klare und verständliche Sprache zu verwenden. Medizinische Fachbegriffe sollten erklärt und persönliche Wünsche präzise ausgedrückt werden. Es kann hilfreich sein, Musterformulare oder Vorlagen zu nutzen, die von verschiedenen Organisationen angeboten werden. Zudem sollte die Patientenverfügung an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt und den behandelnden Ärzten sowie nahestehenden Personen bekannt gemacht werden.
Welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Rechtliche Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung sind im § 1901a BGB festgelegt. Die Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten widerspiegelt. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Patient einwilligen kann und geschäftsfähig ist.
Rechtliche Gültigkeit und Widerruf der Patientenverfügung
Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung hängt von ihrer klaren und eindeutigen Formulierung ab. Es ist wichtig, dass die Wünsche des Patienten unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Sollte keine Patientenverfügung vorliegen oder treffen, kann es zu Unsicherheiten bei der Entscheidungsfindung kommen. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann formlos erfolgen, sollte jedoch schriftlich dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Rolle und Rechte des Bevollmächtigten und Betreuers
Der Bevollmächtigte oder Betreuer hat die Aufgabe, den Willen des Patienten zu vertreten und sicherzustellen, dass die Festlegungen in der Patientenverfügung umgesetzt werden. Diese Person sollte sorgfältig ausgewählt und in die Inhalte der Verfügung eingewiesen werden. Der Bevollmächtigte hat das Recht, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen und die behandelnden Ärzte entsprechend zu informieren. Es ist wichtig, dass der Bevollmächtigte im Einklang mit dem mutmaßlichen Patientenwillen handelt und die rechtlichen Vorgaben beachtet.
Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung?
Definition der Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem ein Patient eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Bedarfsfall rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmacht tritt in Kraft, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann spezifische Bereiche umfassen, wie etwa die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensverwaltung oder die Wohnungsangelegenheiten.
Definition der Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es einem Patienten, eine Person zu benennen, die im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. In der Betreuungsverfügung können Wünsche und Vorstellungen des Patienten hinsichtlich der Betreuung festgehalten werden. Diese Verfügung dient dazu, die Bestellung eines gerichtlich bestellten Betreuers zu beeinflussen und sicherzustellen, dass die Betreuung im Sinne des Patienten erfolgt.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Vergleich
Während die Vorsorgevollmacht eine umfassende Regelung für verschiedene Lebensbereiche darstellt, fokussiert sich die Betreuungsverfügung auf die gerichtliche Bestellung eines Betreuers. Beide Dokumente dienen dem Schutz und der Wahrung der Selbstbestimmung des Patienten. Die Vorsorgevollmacht erlaubt es einer Vertrauensperson, Entscheidungen eigenständig zu treffen, während die Betreuungsverfügung darauf abzielt, die Wünsche des Patienten bei der Auswahl des Betreuers zu berücksichtigen. Gemeinsam ist beiden Verfügungen das Ziel, die Interessen und den Willen des Patienten zu wahren.
Was muss der Patient bei der Erstellung der Patientenverfügung beachten?
Individuelle Festlegungen und aktuelle Lebens- und Behandlungssituation
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist es wichtig, die aktuellen Lebens- und Behandlungssituationen des Patienten zu berücksichtigen. Die individuellen Festlegungen sollten auf realistischen Szenarien basieren und spezifische medizinische Maßnahmen umfassen. Es ist ratsam, mögliche zukünftige Entwicklungen zu bedenken und die Verfügung entsprechend anzupassen.
Einwilligung und mutmaßlicher Patientenwille
Die Einwilligung des Patienten ist von zentraler Bedeutung für die Gültigkeit einer Patientenverfügung. Der mutmaßliche Patientenwille sollte klar und verständlich zum Ausdruck gebracht werden. Es ist wichtig, dass die Verfügung den aktuellen Überzeugungen und Wünschen des Patienten entspricht. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen helfen, die Verfügung stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Beratung durch medizinische und rechtliche Experten
Die Beratung durch medizinische und rechtliche Experten kann bei der Erstellung einer Patientenverfügung von großem Nutzen sein. Diese Fachleute können helfen, die medizinischen und rechtlichen Aspekte zu klären und sicherzustellen, dass die Verfügung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine umfassende Beratung trägt dazu bei, dass die Patientenverfügung klar formuliert und rechtlich bindend ist.